Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen
Der Personalrat ist in der Mitbestimmung bei personellen, organisatorischen, sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen.
Der Beschluss ist der Dienststelle innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.
Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen sind insbesondere:
- Einstellungen
- Kündigungen
- Beförderungen
- Eingruppierungen
- Ablehnung von Anträgen auf Teilnahme an der Telearbeit oder am mobilem Arbeiten
- Verzicht auf Ausschreibung
- Abschluß und Änderung von Dienstvereinbarungen
- Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen
- Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
- Anordnung von Rufbereitschaft
- Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Beauftragten für 1. Hilfe etc.
- Organisationspläne bzw. Veränderungen
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Bediensteten
- Bestimmung des Inhalts von Beurteilungsrichtlinien
- Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sie soll nur einen Überblick vermitteln über die umfangreichen Mitbestimmungsrechte.